Werbemittel & rechtliche Informationen
SALCON – Informationen & AGB
Informationen zur Werbemittelanlieferung und Produktion sowie die geltenden Geschäftsbedingungen zum Nachlesen und Herunterladen.
01 / Informationen
Informationen zur Werbemittelanlieferung und Produktion
Für die Abwicklung der Radiowerbung bei Servus Radio und gegebenenfalls WELLE 1 ist SALCON der Vermarktungs- und Abwicklungspartner.
SALCON ist Ansprechpartner für die Anlieferung fertiger Radiospots sowie für deren Produktion und die Umsetzung individueller Werbeformen.
Fertiger Radiospot vorhanden?
Bitte sendet euren fertigen Radiospot direkt an das Dispo-Team von SALCON:
SALCON – Disposition
[email protected]
Die Anlieferung sollte spätestens 5 Tage vor dem ersten geplanten Ausstrahlungstermin erfolgen.
Benötigt werden:
- Der fertige Spot als Audiodatei (WAV bevorzugt, MP3 in guter Qualität möglich)
- Die Bezeichnung des Spots bzw. der Kampagne
- Der Name des Kunden bzw. der Agentur
Bitte stellt sicher, dass die Spotlänge der gebuchten Länge entspricht und alle erforderlichen Nutzungs- und Ausstrahlungsrechte für Musik, Sprecher und sonstige geschützte Inhalte vorliegen. Falls vorhanden, übermittelt bitte auch das entsprechende Spotbegleitblatt gemeinsam mit dem fertigen Werbemittel.
Noch kein fertiger Radiospot vorhanden?
Kein Problem! Wenn noch kein fertiger Spot vorliegt, könnt ihr euch direkt an das Dispo-Team von SALCON wenden. Gegebenenfalls kommt das Dispo-Team auch direkt auf euch zu, um die weitere Umsetzung abzustimmen.
SALCON unterstützt bei der Texterstellung und übernimmt auf Wunsch auch die komplette Produktion des Werbespots (inkl. Konzept, Sprecher, Musik und Mischung).
Der Ablauf:
- Die Inhalte und die gewünschte Umsetzung werden gemeinsam abgestimmt.
- Ihr erhaltet den ausgearbeiteten Text zur Freigabe.
- Nach eurer Freigabe wird der Radiospot produziert.
- Das fertige Werbemittel wird für die vereinbarte Ausstrahlung bereitgestellt.
Individuelle Werbeformen und Sonderwerbeaktionen
Auch bei Patronanzen, Sponsoring, Gewinnspielen und anderen individuellen Werbeformen unterstützt SALCON gerne bei der Umsetzung
Kontakt
Bei Fragen oder zur Abstimmung steht das SALCON-Team gerne zur Verfügung:
SALCON public relations und Werbeproduktions- und Beratungsges.m.b.H.
Ludwig Bieringer Platz 1, 5071 Wals, Österreich
Disposition, Werbemittelanlieferung und Produktion: [email protected]
Firmenbuchnummer: FN 142752f | Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg | UID: ATU 40634408
02 / Geschäftsbedingungen
AGB SALCON
Stand: November 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
SALCON public relations und Werbeproduktions- und Beratungsges.m.b.H.
Ludwig Bieringer Platz 1
5071 Wals
Österreich
Firmenbuchnummer: FN 142752f
Firmenbuchgericht: Landesgericht Salzburg
UID-Nummer: ATU 40634408
E-Mail: [email protected]
1. Geltungsbereich und Leistungsumfang
Die SALCON Public Relations und Werbeproduktions- und Beratungsges.m.b.H. (nachfolgend kurz „SALCON“ genannt) vermarktet Werbesendungen und sonstige Werbeleistungen für verschiedene Medienanbieter und Rundfunkveranstalter. Dazu zählen insbesondere Werbespots, Patronanzen, Sponsoring, Sonderwerbeformen, Gewinnspiele, redaktionell begleitete Werbeaktionen sowie Online- und Digitalwerbung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge an SALCON, einschließlich der Produktion von Werbemitteln und der Erbringung sonstiger vereinbarter Werbe- und Marketingleistungen.
Für Werbeschaltungen in Radio- und Medienprogrammen gelten ergänzend die jeweiligen Geschäftsbedingungen des betroffenen Senders bzw. Medienanbieters. Diese werden, soweit sie für die jeweilige Leistung relevant sind, Bestandteil des Auftragsverhältnisses.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn SALCON deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote von SALCON sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Ein Auftrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von SALCON in Textform zustande. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
SALCON ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder deren Durchführung von bestimmten Voraussetzungen abhängig zu machen.
3. Durchführung der Aufträge und Werbemittel
Die vereinbarten Leistungen werden entsprechend den jeweiligen Auftragsbestätigungen, Einschaltplänen und sonstigen Vereinbarungen erbracht.
Der Auftraggeber hat die für die Durchführung erforderlichen Unterlagen und Werbemittel rechtzeitig, vollständig und in geeigneter technischer Form zur Verfügung zu stellen. Fertige Werbespots sind, sofern nicht anders vereinbart, spätestens fünf Tage vor dem ersten geplanten Ausstrahlungstermin anzuliefern. Abweichende Fristen des jeweiligen Medienanbieters sind zu berücksichtigen.
Übernimmt SALCON die Produktion von Werbemitteln, erfolgt diese auf Grundlage der mit dem Auftraggeber abgestimmten Inhalte. Vor der Produktion wird dem Auftraggeber der Text zur Freigabe vorgelegt. Nach erteilter Freigabe gewünschte Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen.
Die vereinbarten Nutzungsrechte an von SALCON produzierten Werbemitteln gelten für den vereinbarten Zweck und die Dauer der jeweiligen Kampagne. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von SALCON und kann gesondert verrechnet werden.
Änderungen, Verschiebungen oder Stornierungen bereits bestätigter Aufträge bedürfen der vorherigen Zustimmung von SALCON. Allfällige dadurch entstehende Mehrkosten können dem Auftraggeber verrechnet werden.
SALCON ist berechtigt, Werbemittel oder Aufträge abzulehnen bzw. deren Durchführung zu unterbrechen, wenn diese gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Vorgaben, Richtlinien des jeweiligen Medienanbieters oder berechtigte Interessen des Medienanbieters verstoßen oder technisch nicht geeignet sind.
4. Preise und Abrechnung
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Steuern und Abgaben.
Zusätzliche Leistungen, Produktionskosten, Fremdkosten und sonstige auftragsbezogene Aufwendungen werden gesondert verrechnet, sofern diese nicht bereits im Angebot enthalten sind.
Für die Vermittlung, Vermarktung und Abwicklung von Werbe- und Medienleistungen ist SALCON berechtigt, entsprechende Provisionen, Vermarktungsentgelte und sonstige Vergütungen einzubehalten, zu verrechnen oder bei der Abrechnung zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Leistungen, die im Rahmen entsprechender Vermarktungs- oder Nutzungsrechte von SALCON angeboten oder vermittelt und durch Medienanbieter oder Dritte erbracht bzw. abgerechnet werden.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der jeweiligen Auftragsvereinbarung. SALCON ist berechtigt, Leistungen im Voraus, während der Auftragsdurchführung oder nach deren Erbringung abzurechnen. Ebenso können Teil- und Zwischenrechnungen gestellt werden. Der Zeitpunkt der Rechnungslegung richtet sich nach Art und Umfang des Auftrags sowie den getroffenen Vereinbarungen.
Änderungen, Verschiebungen oder Stornierungen von Kampagnen und damit verbundenen Leistungen werden bei der Abrechnung entsprechend berücksichtigt.
5. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Bei Unternehmergeschäften sind dies insbesondere die Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
Der Auftraggeber hat im Verzugsfall außerdem die gesetzlich vorgesehenen Mahn-, Betreibungs- und Inkassokosten zu ersetzen.
SALCON ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzustellen.
Die Verpflichtung zur Bezahlung bereits erbrachter Leistungen sowie bereits verbindlich beauftragter und nicht mehr kostenfrei stornierbarer Leistungen bleibt davon unberührt.
6. Verantwortung und Rechte an Werbemitteln
Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit und den Inhalt der von ihm bereitgestellten Werbemittel und Informationen selbst verantwortlich. Er bestätigt insbesondere, über sämtliche für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte und Genehmigungen zu verfügen.
Der Auftraggeber hält SALCON sowie den jeweiligen Medienanbieter hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder fremder Rechte durch die bereitgestellten Inhalte entstehen, soweit diese vom Auftraggeber zu vertreten sind.
Werden Werbemittel von SALCON produziert, werden Umfang und Dauer der Nutzungsrechte gesondert vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden dem Auftraggeber nur jene Nutzungsrechte eingeräumt, die für den vereinbarten Auftragszweck erforderlich sind.
7. Leistungserbringung und Haftung
SALCON bemüht sich um eine ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen. Vereinbarte Sende- und Veröffentlichungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Garantie für bestimmte Sendeplätze, Werbeblöcke oder Veröffentlichungszeitpunkte besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Kann eine Leistung aus programmlichen, technischen, behördlichen oder sonstigen nicht von SALCON zu vertretenden Gründen nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbracht werden, wird SALCON nach Möglichkeit eine geeignete Ersatzleistung oder einen Ersatztermin anbieten.
SALCON haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SALCON, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
8. Stornierung und Vertragsrücktritt
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Aufträge verbindlich erteilt.
Stornierungen oder Änderungen durch den Auftraggeber sind nur mit Zustimmung von SALCON möglich. Bereits angefallene Kosten sowie Leistungen, die nicht mehr storniert werden können, sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Darüber hinausgehende Stornobedingungen können im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert vereinbart werden.
Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit deren Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
Für Verträge mit Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Salzburg zuständig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: November 2026
03 / Geschäftsbedingungen
AGB TNR GmbH / PH Radio GmbH
Servus Radio
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der TNR GmbH und der PH Radio GmbH
in weiterer Folge Servus Radio genannt.
A) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle an Servus Radio erteilten Werbeaufträge vor allem für Werbesendungen, sonstige Werbeformen, Patronanzhinweise bzw. -sendungen und damit in Zusammenhang stehende Produktion von Sendeunterlagen sowie Internetwerbung. Für sämtliche Aufträge gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Servus Radio.
B) Angebote der Servus Radio zur Erbringung von Werbeleistungen sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst nach Annahme durch Servus Radio und nach unterschriftlicher Bestätigung des Auftraggebers als verbindlich geschlossen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Sendeaufträge von Werbeagenturen oder Werbemittler werden lediglich für namentlich genau bezeichnete Werbetreibende angenommen. Deren späterer Wechsel benötigt die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Servus Radio. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten eine Agenturprovision von 15 % auf die Nettoauftragssumme des Auftraggebers falls sie einen Befähigungsnachweis erbringen und sie ihren Auftraggeber werblich beraten oder eine vergleichbare Dienstleistung nachweisen können. Agenturprovisionen werden lediglich gewährt, wenn die Agentur selbst Auftraggeber ist. Weiters gelten für Senderprojekte die speziellen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Programms. Verbundwerbung wird nach spezieller Vereinbarung mit Servus Radio durchgeführt. Servus Radio ist diesbezüglich berechtigt einen Verbundzuschlag zu verlangen.
C) Servus Radio behält sich vor, die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen und ist berechtigt, auch bei rechtsverbindlich bestätigten Aufträgen die Ausstrahlung von Sendungen abzulehnen. Zu einer derartigen Ablehnung wird es vor allem bei gesetzwidrigen, rassistischen, sexistischen, undemokratischen Inhalten, der Form, häufiger Wiederholungen oder bei nicht ausreichender technischer Qualität der Sendeunterlagen kommen. Servus Radio ist nicht verpflichtet Beiträge vor Annahme des Sendeauftrages zu prüfen. Servus Radio ist weiters berechtigt Beiträge abzulehnen, wenn diese für den Sender unzumutbar sind oder bei Zahlungsverzug des Auftraggebers. Im Falle mangelnder Vorauszahlung oder hinreichender Sicherstellung durch den Auftraggeber gilt dies auch bei Sendungen während eines vorweg bestimmten längeren Zeitraums. Sollte es zu Beanstandungen durch den Werberat kommen, ist Servus Radio berechtigt die Ausstrahlung von Werbung zu stoppen und vom Auftraggeber eine den Vorgaben des Werberates entsprechende Adaptierung zu verlangen. Eine Ablehnung ist dem Auftraggeber sofort mitzuteilen. Ansprüche des Auftraggebers, die über die Rückzahlung des bereits geleisteten Entgeltes hinausgehen, sind ausgeschlossen. Wird eine Sendeleistung erbracht, obwohl Servus Radio diese zuvor abgelehnt hat, ist der vereinbarte Preis dafür zu leisten. Dies gilt auch – anteilmäßig – bei Ausstrahlung einzelner abtrennbarer Teile einer Sendeleistung.
D) Der Preis für die von Servus Radio erbrachten Leistungen ergibt sich, mangels ausdrücklicher anders lautender Vereinbarung, aus der zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung des Auftrages gültigen Servus Radio Preisliste. Die Berechnung der Einschaltpreise für Sendungen erfolgt auf Basis der tatsächlich ausgestrahlten Spotlänge, mindestens jedoch auf Basis der gebuchten Spotlänge. Alle sonstig anfallenden Kosten werden gesondert berechnet und gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Abgaben im Zusammenhang mit Gewinnspielen gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers. Dieser hat Servus Radio dementsprechend schad- und klaglos zu halten. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Steuern, Abgaben und Gebühren, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die bisherige Preisliste verliert mit Inkrafttreten einer neuen ihre Gültigkeit. Preisänderungen werden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten gegenüber Auftraggebern, deren Aufträge dadurch berührt werden, bekannt gegeben. Der Auftraggeber ist in solchen Fällen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Er muss den Rücktritt der Servus Radio jedoch umgehend schriftlich mitteilen.
E) Das Entgelt für die Werbeleistung wird von Servus Radio, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Servus Radio behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, Vorauszahlungen zu verlangen. Als Nachweis für die Rechtzeitigkeit der Zahlung gilt das Einlangen auf dem Bankkonto von Servus Radio. Sämtliche Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Alle Bankspesen gehen durchwegs zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno ab dem Zeitpunkt des Verzuges. Zudem verpflichtet sich der Auftraggeber, neben den bei Servus Radio gebräuchlichen Mahnspesen alle der Servus Radio bei der Verfolgung ihrer Ansprüche anlaufenden Kosten, aus welchem Titel auch immer, einschließlich der Kosten eines Inkassobüros sowie die Kosten anwaltlicher Intervention auf Basis des Rechtsanwalttarifgesetzes, zu bezahlen. Zahlungen des Auftraggebers werden zuerst auf Zinsen und Spesen und am Ende auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet. Bei Zahlungsverzug behält sich Servus Radio vor, die weitere Durchführung des Auftrages zurückzustellen ohne dass dies einen Ersatzanspruch des Auftraggebers begründet. Für die der Servus Radio, durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten und Nachteile kann der Auftraggeber haftbar gemacht werden. Weiters wird bei Zahlungsverzug das vereinbarte Gesamtauftragsvolumen umgehend fällig, egal, in welchem Umfang dieses gesendet wurde. Nach Zahlungseingang kann das noch nicht gesendete Volumen bis zum Ende des Kalenderjahres des Auftragsschlusses wahrgenommen werden. Eventuelle Schadenersatzansprüche von Servus Radio gegenüber dem Auftraggeber richten sich nach dem vereinbarten Auftragsvolumen samt anfallenden Aufwendungen. In jedem Fall bleiben sämtliche Verwertungsrechte welcher Art auch immer bei Servus Radio, bis die für die einzelnen Verwertungsrechte in Rechnung gestellten Beträge an Servus Radio bezahlt sind.
F) Nachlässe, Rabatte oder sonstige Begünstigungen, welche dem Auftraggeber gewährt wurden, verlieren im Falle des Zahlungsverzuges um mehr als zwei Wochen bzw. der Insolvenz ihre Gültigkeit und werden bis zu den in der jeweils gültigen Preisliste angeführten Beträgen nachbelastet. Rechnungsreklamationen können nur vor Ablauf des Fälligkeitstermins anerkannt werden. Reklamationen in Bezug auf die Werbesendung können nur innerhalb von sieben Tagen nach Ausstrahlung berücksichtigt werden. Es gilt das Schriftlichkeitsgebot.
G) Werbesendungen werden von Servus Radio in gleicher Weise ausgestrahlt wie das restliche Programm. Eine Haftung für die tatsächliche Empfangsqualität und/oder das Empfangsgebiet übernimmt Servus Radio nicht. Die vereinbarten Sendezeiten werden von Servus Radio nach Möglichkeit eingehalten. Servus Radio leistet keine Gewähr für die Ausstrahlung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Zeitzone oder in bestimmter Reihenfolge. Die Vereinbarung eines Konkurrenzausschlusses ist nicht möglich. Wird eine Werbesendung aus programmlichen (z.B. wegen aktueller Geschehnisse) oder technischen Gründen, wegen behördlicher Verfügung, höherer Gewalt und dergleichen zum vereinbarten Zeitpunkt nicht oder nur mangelhaft gesendet, so wird diese von Servus Radio so bald als möglich nachgeholt. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart gelten Aufträge für die Sendung von Werbespots etc. nur für die Verbreitung des Radioprogramms von Servus Radio im vereinbarten Sendegebiet. Servus Radio behält sich ausdrücklich vor, bei zeitgleicher oder zeitversetzter Verbreitung seines Programms in anderer Form (vor allem via Internet) diese Werbespots bzw. Sonderwerbeformen auszublenden. Gleiches gilt, wenn Servus Radio sein Programm oder Teile davon anderen Rundfunkveranstaltern als Mantelprogramm im Sinne des § 17 Privatradiogesetzes zur Verfügung stellt oder dieses Programm in anderen Sendegebieten, für welche Servus Radio selbst Sendelizenzen hält, ausstrahlt.
H) Rahmenaufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb der Vertragslaufzeit abgerechnet, auch dann, wenn der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingebucht hat. Der Einschaltzeitpunkt muss vom Auftraggeber derart rechtzeitig mitgeteilt werden, dass ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist. Offene Schaltungen werden spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt und können innerhalb einer Nachfrist von einem Monat in Anspruch genommen werden. Mit Ablauf der Nachfrist gelten alle Leistungen von Servus Radio als vollständig erbracht. Ist Servus Radio eine Stornierung oder Verschiebung des Ausstrahlungstermins technisch nicht möglich, können daraus gegen Servus Radio keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Auftraggeber bleibt zur Gegenleistung verpflichtet.
I) Der Auftraggeber hat Servus Radio die gesamten Sendeunterlagen rechtzeitig, das bedeutet spätestens fünf Tage vor dem geplanten Sendetermin, in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Der jeweilige Datenträger/die jeweilige Email hat neben dem eigentlichen Spot folgende Angaben zu enthalten: Kundenname, Produkt, Einschaltplan, Angaben über Spotlängen und alle für die Abrechnung mit der jeweils zuständigen österreichischen Verwertungsgesellschaft erforderlichen Angaben. Sollte es zu einer verspäteten Übergabe bzw. zu nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers kommen, übernimmt Servus Radio keine Gewähr für die ordnungsgemäße Ausstrahlung. Änderungen von Text und/oder Sendeterminen durch den Auftraggeber müssen durch Servus Radio schriftlich bestätigt werden. Alle durch nicht fristgerechte, nicht vollständige oder technisch nicht einwandfreie Übermittlung der Sendeunterlagen entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Sollten Werbesendungen aufgrund mangelhafter oder falscher Kennzeichnung der Sendeunterlagen oder verspäteter Übermittlung nicht bzw. falsch zur Ausstrahlung kommen, kann das vereinbarte Entgelt in Rechnung gestellt werden. Ersatzansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu. Der Auftraggeber trägt das Risiko, dass Sendeunterlagen auf dem Transport verloren gehen oder beschädigt werden. Dies gilt auch für alle Fehler, welche durch eine nicht erfolgte, fehlerhafte oder missverständliche Übermittlung von Sendeunterlagen, Sendeinhalten oder Aufträgen durch Botendienste, Post, Telefax, Email und ähnlichem entstehen. Sendeunterlagen werden lediglich auf Wunsch des Auftraggebers zurückgestellt. Die Rückstellung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Aufbewahrungspflicht von nicht zurückgestellten Sendeunterlagen endet nach deren Umspielung.
J) Servus Radio ist nicht verpflichtet, Sendeunterlagen vor Annahme des Auftrages bzw. übergebene Informationen vor deren Transformation in Sendeunterlagen auf ihre Gesetzmäßigkeit zu kontrollieren. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt der ausgestrahlten Werbesendung. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er alle zur Ausstrahlung im Rahmen des Programms von Servus Radio erforderlichen Rechte an dem von ihm beigestellten Tonträgern oder sonstigen Sendeunterlagen innehat. Der Auftraggeber stellt Servus Radio bezüglich aller Ansprüche Dritter, die ihren Ursprung im Inhalt der Werbesendung haben frei. Weiters bestätigt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass die zur Verfügung gestellten Werbeunterlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen für Werbesendungen verstoßen und hält Servus Radio für den Fall verwaltungsstrafrechtlicher bzw. strafrechtlicher Sanktionen aufgrund von gesetzwidrigen Werbesendungen schad- und klaglos. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Abrechnung mit der jeweils zuständigen österreichischen Verwertungsgesellschaft notwendigen Angaben über Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik mitzuteilen. Sollten diesbezügliche Angaben fehlen, wird davon ausgegangen, dass der Werbespot keine Musik enthält, die eine derartige Pflicht begründet. Im Falle einer angedrohten Inanspruchnahme aufgrund von behaupteter Rechtsverletzungen durch eine Werbesendung ist Servus Radio berechtigt, Name und Anschrift des Auftraggebers oder der zwischengeschalteten Agentur demjenigen bekannt zu geben, der Ansprüche aus diesen Rechtsverletzungen behauptet. Sendungen können von Servus Radio jederzeit auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber als Werbesendungen und/oder Patronanzsendungen gekennzeichnet werden. Weiters ist Servus Radio berechtigt derartige Sendungen von anderen Programmteilen zu trennen. Die Entscheidung über Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit einer solchen Kennzeichnung und/oder Trennung kommt ausschließlich Servus Radio zu. Im Falle einer Unterlassung einer derartigen Trennung und/oder Kennzeichnung, die ausnahmsweise auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt ist, haftet dieser für jeden Nachteil, der Servus Radio daraus erwächst.
K) Servus Radio haftet im Schadensfall nur für Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei die Haftung im Einzelfall, soweit rechtlich zulässig, mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt ist. Bei aufteilbaren Werbesendungen ist die Haftung mit dem auf den betroffenen (unterbleibenden oder mangelnden) Teil der Ausstrahlung entfallenden anteiligen Schaltungsentgelt begrenzt. Servus Radio leistet für Fehler, die den Sinn des Werbespots nicht wesentlich beeinträchtigen, keinen Ersatz. Ausgeschlossen ist auch eine Haftung für Schäden, die durch Nichtsenden an einem bestimmten Tag oder durch Produktions- oder technische Fehler entstehen.
L) Aufträge werden prinzipiell als Festaufträge vergeben. Der Auftraggeber ist nur im Falle von außerordentlichen Gründen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Kommt es zu einer außerordentlichen Kündigung wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% der Auftragssumme fällig, wobei das Kündigungsschreiben mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Kündigungstermin bei Servus Radio eingelangt sein muss. Bei kurzfristigerer Kündigung wird dem Auftraggeber die Gesamtsumme in Rechnung gestellt. Die außerordentliche Kündigung bedarf der Zustimmung der Servus Radio. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, tatsächliche oder behauptete eigene Forderungen gegen Forderungen von Servus Radio aufzurechnen. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind nur durch nochmalige Sendung in angemessenem Umfang abzugelten. Entsprechende Ansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht, fällige Zahlungen zurückzuhalten.
M) Sollte einer der beiden Vertragspartner in einer Rechtsnachfolgerin aufgehen, so gilt als vereinbart, dass alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf die jeweilige Rechtsnachfolgerin übergehen. Alle anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. An die Stelle der der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen und juristischen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gerichtsstand ist die Landeshauptstadt Salzburg. Es gilt österreichisches Recht, mit Ausnahme der Regeln des Internationalen Privatrechts (insbesondere IPRG und EVÜ) sowie des Wiener Kaufrechts.
Weiteres Dokument
Allgemeine Gewinnspielbedingungen von Servus Radio
Die allgemeinen Gewinnspielbedingungen stehen ebenfalls als PDF zur Verfügung.